Alternative Heilmethoden

Versicherungs- und Gesundheitslexikon

Alternative Heilmethoden

Verschiedene Heilverfahren und Diagnoseverfahren gehören zum Begriff alternative Heilmethoden.

Dies ist das Gegenteil von klassischer Schulmedizin. Weitere dazugehörige Verfahren sind ganzheitliche, natürliche und psychologische Heilverfahren (Alternativmedizin).

Diese Heilmethoden und die Schulmedizin können sich ergänzen.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen grundsätzlich nur Leistungen wie im gesetzlichen Leistungskatalog festgeschrieben ist übernehmen.

Eine Übernahme der Kosten ist deshalb in einem sehr kleinen Rahmen möglich. Durch einen Wahltarif kann dies jedoch auf homöopathische Arzneimittel ergänzt werden.

In Erprobungsregelungen (Modellvorhaben) können die gesetzlichen Krankenversicherungen Zusatzleistungen zahlen, welche nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören (§§ 63, 64 SGB V).

Durch diese Modellvorhaben werden die gesetzlichen Krankenkassen modernisiert und weiterentwickelt.

Der Gesetzgeber entscheidet ob diese Verfahren in Zukunft in den Katalog aufgenommen werden.

Es gibt Kassen, welcher aufgrund dieser Maßnahmen, alternative Heilmethoden anbieten.

 

 

A – Alternative HeilmethodenAltersvorsorgeAngestellte
B – Berufsunfähigkeit

 

C – chronische Erkrankungen

 

D – Deckungskarte

 

E – ElementarschädenErsparnisExistenzgründer

 

F – ForderungsaufalldeckungFreiberufler

 

G – GeldGeldwäschegesetzGesetzliche Krankenkasse

 

H – HaftpflichtversicherungHausratversicherungHeilpraktikerleistung

 

I – Invaliditätsleistung

 

J – Jahresarbeitsentgeltgrenze

 

K – KrankenzusatzversicherungKrankenversicherung Wechsel

 

L – Leistungen

 

M – Mindestdeckungssumme

 

N – NeuordnungNachrichten

 

O – Optimierung

 

P – PolicePrivate Krankenversicherung

 

Q – Qualität

 

R – Risikolebensversicherung –

 

S – SachversicherungSelbständige

 

T – Teilkaskoversicherung

 

U – Unfallversicherung

 

V – VersicherungsvergleichVersicherungsbereiche

 

W – Wahlleistungen-im-Krankenhaus –

 

X –

 

Y –

 

Z – Zahnzusatzversicherung

 

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