Basistarif der PKV sorgt für Urteilsspruch

PKV Basistarif
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Es ist ein offenes Buch, das Versicherte oftmals Schwierigkeiten haben in einen Basistarif aufgenommen zu werden. Das gilt für Neukunden ebenso wie für Bestandskunden, die innerhalb des Unternehmens wechseln möchten. Zwei Urteile sind gefällt worden. Das erste beschäftigt sich mit einer Klage eines Unternehmers, der trotz des Einreichens aller geforderten Unterlagen keinen Versicherungsschutz im Basistarif bekam. Er sollte weitere Untersuchungen durchführen lassen, auf eigene Kosten, die eventuell aufzeigen sollten, das ein Risikozuschlag zu entrichten sei. Das Landgericht in Dortmund gab dem Unternehmer Recht. Die private Krankenversicherung ist verpflichtet einen Kunden aufzunehmen, wenn dieser einen Bedarf an Versorgung angemeldet hat. Mit der Ablehnung der PKV wurde gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, die besagen, dass ein sogenannter Kontrahierungszwang eingehalten werden muss.

Normaltarif vs. Basistarif

Die angesetzte Risikoprüfung wegen eines eventuellen Zuschlages war ebenfalls nicht notwendig, da im Basistarif solche Zuschläge gar nicht angesetzt werden dürfen. Ein zweites Urteil ist noch nicht gefällt worden. Hierbei geht es um die Herabstufung eines Versicherten vom Normaltarif in den Basistarif. Der Kunde konnte die Beiträge nicht mehr zahlen und wurde daher mit weniger Leistungen belegt, doch die Beiträge haben sich nicht minimiert, sondern verdoppelt. Als Begründung teilt die PKV mit, dass der Höchstbetrag der GKV berechnet werden darf, und das hat sie dann auch gemacht. Der Versicherer hat nunmehr 100 Prozent mehr Kosten, aber wesentlich weniger Leistungen. Das Oberlandesgericht prüft nunmehr auf Staatskosten, ob dieses Vorgehen rechtens ist. Dies ist zudem kein Einzelfall und das Urteil könnte eine Menge Arbeit für die privaten Krankenversicherungen bringen.Vergleiche der PKV sind vor Wechsel enorm wichtig.

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