Beitragsbemessungsgrenze für 2015

Im jährlichen Turnus hebt die deutsche Regierung die Beitragsmessungsgrenze an. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen Versicherte ab 2015 höhere Beiträge. Mit der neuen Beitragsbemessungsgrenze hebt sich auch die Versicherungspflichtgrenze auf. Damit wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer extrem schwierig.

PKV Beiträge

Das Kabinett entschied bisher noch nicht über die Änderungen bei Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze. Dennoch wissen GKV und PKV bereits im Vorfeld, wie sich diese Grenzwerte gestalten. Grund dafür ist die bekannte Formel, nach der die Berechnung erfolgt. Die Zahlen basieren auf die Lohnentwicklung in Deutschland. Für Arbeitnehmer mit hohen Gehältern und freiwillig Versicherten in der GKV ändert sich durch diese Grenzwerte einiges.
Nach der bekannten Formel steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf Euro 49.500 an (derzeit Euro 48.600). Diese Grenze beschreibt das Einkommen, für das Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig sind. Je höher diese Grenze ist, desto teurer wird für Gut verdienende Arbeitnehmer der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung. Freiwillig Versicherte in der GKV stellen angesichts dieses Betrages Überlegungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung an.
Durch die gleichzeitige Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ist es für Arbeitnehmer schwer, den Wechsel in die PKV zu vollziehen. Dabei müssen sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze beachten, die maßgebend für das Ausscheiden aus der GKV ist. Die JAEG liegt derzeit bei Euro 53.550; im Jahr 2015 wird sie bei Euro 54.900 liegen.
Im Gegenzug müssen Arbeitnehmer aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn ihr Einkommen die Jahresentgeltgrenze nicht überschreitet.
Die angegebenen Werte sind ohne Gewähr, da das Bundeskabinett die genauen Zahlen erst im Oktober verabschiedet.
Quelle:
http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/neue-beitragsbemessungsgrenze-und-versicherungspflichtgrenze-fuer-gkv-und-pkv-5378

n/a