Berufe

Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

Ob eine private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden kann hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten Kriterien sind Beruf oder Verdienst, oftmals auch beides. Seit Mai 2007 konnten gutverdienende Angestellte nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie eine Wartezeit von drei Jahren eingehalten haben.

Private Krankenversicherung für Angestellte

Diese Regelung wurde aufgehoben. Für Angestellte und Arbeiter gelten seit September 2010 verbesserte Bedingungen. Damit hat jeder Angestellte, dessen Bruttojahreseinkommen mindest 49.950 Euro beträgt, zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres in die PKV wechseln kann. Mit Wirkung zum 01.01.2011 wurde die Pflichtversicherungsgrenze geringfügig auf 49.500 Euro gesenkt. Auch Berufsanfänger können sofort in die private Krankenversicherung wechseln, wenn das hochgerechnete Einkommen auf das entsprechende Kalenderjahr ab dem 01.01.2011 mindestens 49.500 Euro erreicht.
Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger, die ein Angestelltenverhältnis beginnen, können sich sofort privat versichern, wenn sie ein Monatsbruttoeinkommen von mindestens 4.125 Euro erhalten. Wer in 2010 durch eine Gehaltserhöhung über die Pflichtversicherungsgrenze von 49.950 kam oder ein monatliches Mindesteinkommen von 4.125 Euro erreicht hat, kann sich seit dem 01.01.2011 privat versichern. Das in einer selbständigen Nebentätigkeit zusätzlich erwirtschaftete Einkommen findet bei einem hauptberuflich Angestellten nur dann Berücksichtigung, wenn er mindestens einen Angestellten im Nebenberuf fest beschäftigt, Kinder und Ehegatten ausgenommen. Arbeitnehmer, die bis zum Stichtag 31.12.2002 freiwillig gesetzlich versichert waren, haben bei einem Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler haben jederzeit die Möglichkeit, in die Private zu wechseln. Für Ärzte werden abhängig von der Fachrichtung unterschiedliche Tarife angeboten. Für behilfeberechtigte Beamte lohnt sich eine private Krankenversicherung immer, da die Gesetzliche keine Ergänzungsversicherungen für Beihilfeberechtigte anbietet.  Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sind zu 50 Prozent beihilfeberechtigt. Die andere Hälfte kann über spezielle Anwärtertarife der PKV aufgefangen werden. Dies gilt allerdings nicht für Rechtsreferendare in den alten Bundesländern, da für sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse gilt.

Krankenversicherung für Studenten

Ab dem 25. Lebensjahr sind Studenten nicht mehr familienversichert. Der Wechsel in die PKV ist dann sofort möglich. Vor allem Männern werden von den Krankenversicherungen günstige Tarife offeriert. Diese liegen zwar über denen der gesetzlichen Krankenversicherung, bieten aber wesentliche umfangreichere Leistungen. Ab dem 30. Lebensjahr oder mit Beginn des 15. Fachsemester muss sich jeder Student freiwillig weiter versichern. Auch dann kann sich der Wechsel in die Private lohnen.

n/a