Betriebshaftpflichtversicherung

Wie die private Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die Dritten durch den Versicherungsnehmer entstehen, so deckt die Betriebshaftpflichtversicherung die Schäden ab, die Dritten von einem Unternehmen in Bezug mit seiner betriebliche Tätigkeit entstanden sind. Dabei ist es nicht relevant, ob diese Schäden schuldhaft entstanden sind oder nicht. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat – ebenso wie die Privathaftpflichtversicherung – auch die Möglichkeit, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen – notfalls auch bei Gericht. Dabei beziehen sich die Leistungen der Versicherung nicht nur auf das Unternehmen direkt, sondern auch auf die Mitarbeiter des Unternehmens.

Damit die Haftpflichtrisiken für Unternehmen, aber auch für Freiberufler und Handwerker abgedeckt werden, steht die Betriebshaftpflichtversicherung, die in Einzelfällen bzw. bestimmter Berufsgruppen auch eine gesetzliche Pflichtversicherung darstellt.

Nicht versichert sind die Ansprüche, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen. Auch wichtig zu wissen ist, dass das Versicherungsunternehmen immer an den Geschädigten Leistungen erbringt. Mitversichert sind jedoch die Arbeitnehmer des Unternehmens sowie der Unternehmer selbst – siehe hierzu § 102 VVG, wobei natürlich Ansprüche des Unternehmers an seine Mitarbeiter und umgekehrt nicht versichert sind.

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Für den individuellen Leistungskatalog zum günstigsten Tarif sollte vor Abschluss der Versicherung der Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich durchgeführt werden. Gerade für die Unternehmer, die eine eigene Fabrikation haben und somit auch der Produkthaftung unterliegen, ist es wichtig, wenn diese Absicherung auch im Leistungskatalog enthalten ist. Der Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich zeigt die Gesellschaften an, die sowohl eine Betriebshaftpflicht als auch eine Produkthaftpflicht in Kombination anbieten.

 

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