Die PKV soll verbessert werden

Mit einem neuen Gesetzesentwurf sollen Verbesserungen bei den privaten Krankenversicherungen in Bezug auf die Kündigung von Verträgen und der Kostenübernahme eingeführt werden. Noch Ende 2011 wurden die privaten Krankenversicherungen heftig kritisiert, weil sie ihre Beiträge angehoben haben. Doch die hohen Beiträge sind für einige problematisch, da viele diese nicht mehr bezahlen können. So sind die Versicherten oft auf der Suche nach einer neuen Versicherungsgesellschaft, die günstige Beiträge in Verbindung mit guten Leistungen anbietet.

Das Justizministerium und hier allen voran Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Rechte der Versicherten, die in einer privaten Krankenversicherung sind, zu stärken. Mit dem neuen Gesetz, das erst als Entwurf bei den zuständigen Bundesministerien vorliegt, sollen privat Krankenversicherte nicht mehr einen Monat Zeit haben den Vertrag aufgrund von Beitragserhöhungen zu kündigen, sondern zwei Monate.

Doch Frau Leutheusser-Schnarrenberger will mehr. Sie will, dass die Versicherten vor einer Behandlung von ihrer Versicherung transparent und zügig über die Kosten informiert werden, die von der Versicherung übernommen werden. Gültigkeit hat dies jedoch erst ab Behandlungskosten, die die 3.000 Euro liegen.

Das sind die Hauptvorschläge, die der Gesetzesentwurf enthält und die auch vom Bundesjustizministerium gefordert und gewollt sind. Sollte der Entwurf Gesetz werden, dann haben privat Krankenversicherte mehr Rechte. Gerade im Bereich der Kostenübernahme kommt es immer wieder zu Problemen, wenn telefonisch eine andere Auskunft über die Kostenübernahme gegeben wurde, als die, die dann schriftlich und damit auch gültig abgegeben wird.

Mit den im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen und Verbesserungen will die PKV der Verunsicherung mancher Versicherter entgegentreten.

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