Sind die Krankenkassen berechtigt einen Zusatzbeitrag zu fordern?

Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen ihre Mittel aus einem Gesundheitsfond zugewiesen. Reichen diese Mittel nicht zur Kostendeckung aus, dürfen die Krankenkassen einen Zuschlag von max. 1% des versicherungspflichtigen Einkommens erheben. Ohne Einkommensprüfung ist der Betrag auf max. 8 € monatlich beschränkt.

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