Bin ich berechtigt aufgrund des geforderten Zusatzbeitrags die Versicherung zu kündigen?

Ja. Das Sonderkündigungsrecht muss von den Krankenkassen unbedingt kenntlich gemacht werden. Wenn man dann spätestens ein Monat vor der geplanten Beitragserhöhung kündigt ist dies korrekt. Nur muss man vorher 18 Monate bei dieser Krankenkasse versichert gewesen sein und selbstverständlich eine Neuversicherung nachweisen können.

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