Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögenshaftpflichtversicherung

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Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für viele Berufsgruppen eine Pflichtversicherung. Das gilt für die Berufsgruppen, die ihren Kunden gegenüber eine Beratungsfunktion ausüben wie z. B. Vermögensberater, Rechtsanwälte. Im Falle einer Falschberatung haften diese Berufsgruppen für den Verlust, den ihr Kunde erlitten hat. Damit der Kunde auch zu seinem Recht kommt und seinen Verlust ausgleichen kann, hat der Gesetzgeber die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppe bestimmt.

Zu diesen Berufsgruppen gehören außer Rechtsanwälte und Vermögensberater u. a. auch Sachverständige, Unternehmensberater, Angestellte im öffentlichen Dienst, Notare, Steuerberater und Richter. Diese Berufsgruppen müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

Sinnvoll ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch für Ärzte und Architekten sowie für andere Berufszweige, die hier nicht aufgeführt sind.

Einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich sollte jedoch vor Abschluss der Versicherung gemacht werden, damit Sie auch optimal gegen das Risiko von Vermögensschäden und den daraus resultierenden Folgen wie Schadensersatzansprüchen abgesichert sind und das zu den günstigsten Beiträgen.

Bei diesen Berufszweigen ist der Mandant oder Kunde darauf angewiesen, dass Sie professionell sind und über ein fachspezifisches Know-How verfügen. Eine Falschberatung, die dem Kunden Schaden zufügt, kann Ihre Existenz ruinieren, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht. Deshalb ist eine gute Absicherung zwingend notwendig – machen Sie deshalb den Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich und sichern Sie so Ihren Lebensstandard und Ihre Existenz ab.

 

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