Krankenkassen und die Konkurrenz

Kampf der Krankenkassen

 

Spiegel-Online hat bekannt gegeben, dass auffällig viele Privatversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Der AOK-Chef von Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, hat diese Meldung durchaus bestätigt. Etwa 27600 Versicherte wären von der privaten in die AOK gewechselt. Das sind mehr als 9 Prozent Zuwachs zum Vorjahr. Auch die BARMER verbuchte einen Zuwachs von 12 Prozent. Der Grund einzig die Beitragserhöhung der privaten Krankenkassen. Ulrike Steckkönig als Gesundheitsexpertin des Finanztest bestätigt dies zudem mit der Aussage, dass ein 30-jähriger bis zum Rentenalter mit einem dreifachen Beitragsanstieg rechnen müsse.

 

Der Anreiz zum wechseln fehlt

 

Klar gegen die Äußerung der Meldung vom Spiegel-Online äußert sich dagegen Volker Leienbach, der Direktor des Verbandes der PKV. Es würden wesentlich mehr Kunden in die private Krankenversicherung wechseln als anders herum. Hierbei ginge es wohl in erster Linie um die „schlechte Behandlung“ der Patienten bei den gesetzlichen Kassen und konnte durchaus einen Zuwachs verzeichnen. Der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Baske, erklärt zudem, dass durch die Irreführung, die PKV würde als Vollversicherung nicht in Betracht kommen, der Wert der privaten Krankenversicherung nicht mehr beigemessen werden kann. Daniel Bahr, der Bundesgesundheitsminister, gibt in einem Interview der Westfälischen Zeitung zu denken. Die Kassen würden nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um günstige Tarife für die Versicherten anzubieten. Hierdurch würde ein Anreiz fehlen, dass die Kunden wechseln.

 

Wer unter 50850 Euro bleibt ist automatisch in der gesetzlichen

 

Der Gesetzgeber sieht einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Versicherung nicht vor, doch es gibt Mittel und Wege dies doch zu tun. Allein schon wer unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, ist automatisch gesetzlich versichert, also auch diejenigen, die sich zu diesem Zeitpunkt in einer Privatversicherung befinden. Ist diese Grenze von 50850 Euro für mindestens ein Jahr nachweisbar, ist der Arbeitgeber wieder drin in der gesetzlichen. Sollte hierdurch ein Verdienstausfall zu verbuchen sein, kann dieser in Absprache mit dem Arbeitgeber eventuell als Prämienzahlung, die nicht in die Gesamtberechnung mit einfließt, wett gemacht werden. Für die Selbständigen besteht hier die Möglichkeit, dass, wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sie auch in die gesetzliche Versicherung fallen, wenn sie unter 50850 Euro bleiben.

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