Krankenversicherung: Steuersparmodell

Steuern sparen mit der PKV

Die Beiträge für die Krankenversicherung werden bei der Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben in Abzug gebracht. Mit den Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung werden die Maximalbeträge für die abzugsfähigen Sonderausgaben in der Regel überschritten, die bei 1.900 Euro für Beamte und 2.800 Euro für Selbständige liegen.

Dadurch ist es nicht möglich andere abzugsfähige Versicherungen steuerlich zu berücksichtigen. Das trifft die Lebensversicherungen, die Haftpflicht und die Arbeitslosenversicherung, die auch abzugsfähig im Bereich der Sonderausgaben wären, wenn der Höchstbetrag nicht schon erreicht wäre. Somit fallen diese Versicherungen durch das Raster und werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt.

Für denjenigen, für den es möglich ist, gibt es eine Möglichkeit dieser Ungerechtigkeit zu entgehen. Wenn die Beiträge für die private Krankenversicherung im Voraus bezahlt werden und zwar für das gesamte Folgejahr. Vorauszahlungen sind bis zum 2,5-fachen des Jahresbeitrages über dem Höchstbetrag der Sonderausgaben steuerlich anrechenbar. Damit können die Kosten für die PKV und die anderen abzugsfährigen Versicherung steuerlich voll abgesetzt werden. Mehr Infos finden Sie unter Krankenversicherung Wechsel.

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