Krankenversicherung Wechsel: aus Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse möglich


Bisher wurde vermutet, dass ein Krankenversicherung Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung, aus einem Wahltarif der gesetzlichen Krankenkasse, nur unter Einhaltung einer bestimmten Frist möglich sei. Dieser Wechsel darf zukünftig nicht mehr behindert werden, laut einem Urteil des Duisburger Sozialgerichts.


D.h. wenn jemand, der gesetzlich krankenversichert ist und ein Wahltarif abgeschossen hat, in die private Krankenversicherung wechseln möchte, aufgrund eines Statuswechsels, der kann ohne Einhaltung der festgelegten Frist wechseln. In der Vergangenheit mussten die Versicherten hinnehmen, dass der Wechsel erst nach Einhaltung der Bindefrist erfolgen konnte. Dies wurde regelrecht untersagt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das Bonner Bundesversicherungsamt teilte mit, dass dies nicht immer Gültigkeit hat. Die Behörde verwies auf ein Urteil des Sozialgerichtes Duisburg. Mittlerweile müssen die gesetzlichen Krankenkassen mit Widerstand rechnen. Beim Verband der Ersatzkassen werden die Mindestbindungsfristen für gerechtfertigt gehalten.

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