Ersatzleistungen, die bei Krankenhausaufenthalt zum Tragen kommen

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Beim Krankenhausaufenthalt gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nur die Regelleistungen. Ersatzleistungen können nur bei privaten Krankenversicherungen und über Zusatzversicherungen gebucht werden. Dabei können Leistungen gewählt werden, damit ein Krankenhausaufenthalt auch seine Annehmlichkeiten hat.
Als Wahlleistungen können bei privaten Krankenversicherungen und bei Abschluss von Zusatzversicherungen z. B. nachstehendes gewählt und gebucht werden:

  • Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer

  • Aufnahme einer Begleitperson

  • Betreuung durch den Chefarzt

  • Wunschkost

Die gebuchte Wahlleistung, und damit die Übernahme der Kosten, kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese im gewählten Krankenhaus auch zur Verfügung gestellt werden kann bzw. vom Patienten wahrgenommen werden kann. Ist dies nicht der Fall, so werden alternativ die Kosten für die gewählten, aber nicht in Anspruch genommenen Zusatzleistungen, in Form von Krankenhaustagegeld  erstattet.

Ein- und Zweibettzimmer beim Krankenversicherungsschutz

Nimmt z. B. ein Patient ein Zweibettzimmer anstelle eines Einbettzimmers, so wird die Differenz, die sich aus dem gewählten und dem gebuchten Versicherungsschutz ergibt, als Tagegeld ausbezahlt.

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