Gebührenordnung für zahnärztliche Abrechnungen

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Die Grundlage für die Abrechnung der Zahnärzte bei privatversicherten Patienten ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in der aktuellen Fassung vom 01.01.2002. Für die Abrechnung von Leistungen bei gesetzlich Versicherten greift wie bei der ärztlichen Abrechnung die EBM, der einheitliche Bewertungsmaßstab.

Für 2011 ist die Novellierung der Gebührenordnung vorgesehen. Generell gilt, dass die Leistungen der Zahnärzte nur dann honoriert werden, wenn diese nach eine zahnmedizinische Notwendigkeit darstellen und den Regeln der zahnärztlichen Heilkunde entsprechen. Zusatzleistungen müssen mit einem Heil- und Kostenplan dokumentiert werden. Beides wird dann der Krankenversicherung zugesandt und diese entscheidet über die volle oder teilweise Übernahme der Kosten. Auch eine Ablehnung der Krankenversicherung ist möglich.

Die Gebühren werden wie bei den Ärzten durch Punktzahlen in Geldbeträge umgerechnet und mit dem aktuellen Punktwert multipliziert. Der Gebührenrahmen bewegt sich auch hier vom 1-3,5fachen des Gebührensatzes. Eine Erhöhung des Gebührenrahmens durch den Zahnarzt muss begründet werden und im Heil- und Kostenplan aufgeführt und enthalten sein.  Technische Leistungen sind in der GOZ nicht vorgesehen.

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