Grundschutztarif bei den privaten Krankenkassen

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Aus dem Bereich der privaten Krankenversicherungen kommt der Begriff Grundschutztarif. Dieser Grundschutztarif beinhaltet alle Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben und auch bei den gesetzlichen Krankenkassen im Leistungskatalog vorhanden sind. Dazu gehört u. a. die komplette medizinische Versorgung. Andere Bezeichnungen für den Grundschutztarif sind Elementartarif oder Vollversicherungsstart.

Gesetzliche Krankenkassen: Grundschutztarif

Die Leistungen, die der Grundschutztarif enthält sind nicht übermäßig vielfältig. Meist sind sie an den gesetzlichen Krankenkassen orientiert und manche privaten Krankenversicherungen bieten auch die Übernahme der Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker an. Weitere Leistungen sind im Leistungskatalog des Grundschutztarifes nicht enthalten.

Tarif: private Krankenversicherung

Der Vorteil für die Wahl dieses Tarifes ist der preisgünstige Beitrag, der hier gewährt werden kann, weil keine Zusatzleistungen oder Extraleistungen im Tarif enthalten sind. Bei vielen privaten Krankenversicherungen entfällt auch die Risikoprüfung für die Versicherungsnehmer, die diesen Tarif gewählt haben.

Ist der Versicherte mit dem Grundschutztarif nicht mehr zufrieden, so kann er ohne Problem weitere Leistungen dazu buchen oder einen anderen Tarif, der mehr Leistungen beinhaltet, wählen.

 

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