Heilpraktiker mit privater Krankenversicherung

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Der Heilpraktiker wird zum Teil von der PKV gezahlt.

Heilpraktiker ist ein Berufstand, der zu den Heilberufen gehört. Ein Heilpraktiker muss eine Prüfung ablegen, damit er praktizieren darf. Heilpraktiker sind keine Ärzte und behandeln auch nicht nach der Schulmedizin sondern nach der Naturheilkunde.

Zu den Tätigkeiten, die ein Heilpraktiker ausübt, gehören u. a.

  • Massagen, z. B. Fußreflexzonenmassage
  • Therapien mit Schüsslersalzen
  • Akupunktur 
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Physio- und Psychotherapie
  • Farbtherapie
  • Irisdiagnose.

Im Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker sind alle infrage kommenden Tätigkeiten detailliert aufgelistet. Der Heilpraktiker setzt auf alternative Heilmethoden und Naturheilkunde und hilft so seinen Patienten, Krankheiten zu lindern oder gar zu heilen.

Der Beruf des Heilpraktikers gehört zu den freien Berufen und hat auf Grund von Gesetzen und Verordnungen gegenüber dem Mediziner Einschränkungen. So darf er keine Medikamente verordnen, die verschreibungspflichtig sind. Auch Geburtshilfe ist ihm ebenso untersagt, wie die Behandlung von Infektionskrankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen.

Heilpraktiker ist kein Ausbildungsberuf im eigentlichen Sinne, doch wird die Aneignung des Fachwissens wie eine „Ausbildung“ gemacht und die Prüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt. Die zuständige Prüfstelle ist jedoch in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt.

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