Höchstaufnahmealter gilt bei den privaten Krankenversicherungen

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Höchstaufnahmealter gilt bei den privaten Krankenversicherungen.

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist keine Altersgrenze vorgeschrieben. Das ist bei den privaten Krankenversicherungen, kurz PKV), anders. Die Altersgrenzen sind jedoch bei jeder PKV unterschiedlich. Nach Stand Februar 2011 bewegt sich das Höchstalter zwischen 49 Jahren und 79 Jahren. Nicht nur das Alter auch die Bonität spielt eine Rolle, ob der Antragsteller letztendlich auch Versicherungsnehmer einer der vielen PKVs wird.  Sind Bonität  und Schufa-Auskunft nicht positiv, werden die Anträge bei fast allen privaten Krankenversicherungen grundsätzlich abgelehnt. Beide Faktoren sind an keine rechtlichen oder gesetzlichen Regelungen angelehnt oder dort festgeschrieben.

Höchstalter beim Antragsteller

Hat der Antragsteller das Höchstalter überschritten, seine Bonität in Ordnung ist und auch die Schufa-Auskunft sich positiv darstellt, so kann er sich einer Risikoprüfung unterziehen und bei deren positivem Ausgang u. U. doch noch bei einer der PKVs versichert werden.

Bedingungen der privaten Krankenversicherung

Die Bedingungen der privaten Krankenversicherungen variieren sehr stark. Wer sich bei einer der privaten Krankenversicherungen versichern möcht, sollte  Informationen und Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften einzuholen.

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