Honorar

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Als Honorar bezeichnet man die Bezahlung für eine Leistung, die ein freiberuflich Tätiger, wie Arzt, Rechtsanwalt u. a. erbracht hat.  Bevor der freiberuflich Tätige seine Arbeit aufnimmt, wird ein Honorar vereinbart, die sogenannte Honorarvereinbarung. Diese kann, aber muss nicht schriftlich erfolgen, wobei die Schriftform rechtlich gesehen die sichere Variante ist. Eine Honorarvereinbarung ist wie ein Vertrag zu werden. Heutzutage kann auch eine Honorarvereinbarung per E-Mail gemacht werden.

Honorarvereinbarung

Die Honorarvereinbarung kann sowohl einen Stundensatz als auch einen Tagessatz, das Honorar für ein geschriebenes Wort oder einen Artikel beinhalten. Wie letztendlich die Abrechnung in der Honorarvereinbarung definiert ist, kommt auf die Tätigkeit an.

Liegen gesetzliche Regelungen für Honorare vor, wie z. B. für Anwälte, Steuerberater u. ä. hat die Honorarabrechnung trotzdem Gültigkeit, sofern sie nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Meist ist es jedoch so, dass eine Honorarvereinbarung bei größeren Projekten zum Tragen kommt. In der Regel ist es heute so, dass der Anbieter eines Jobs den Preis in der Beschreibung angibt, den er bereit ist zu bezahlen. Derjenige, der den Job annimmt, akzeptiert mit der Annahme den Preis. So kommt ganz simple auch eine Honorarvereinbarung zustande.

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