Hundertprozentgrenze bei der PKV

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Ganz bestimmte Personengruppen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, unterliegen der Fürsorgepflicht des öffentlichen Dienstes. Die Dienststellen können sowohl Kommunen als auch Bundes- oder Landesbehörden sein. Zu den Berufsgruppen zählen u. a. Berufssoldaten, Zeitsoldaten als auch diejenigen, die den Zivildienst ableisten. Beamte des Grenzschutzes, der Polizei und Feuerwehr.

Beihilfe

Diese Personengruppen haben einen Anspruch auf Beihilfe zur Krankenversorgung. Das gilt auch für die Familienangehörigen dieser Personengruppen. Die Familienmitglieder müssen sich allerdings selbst krankenversichern. Die Beteiligung des öffentlichen Dienstes an den Kosten soll eine Ergänzung dafür sein, dass die eigene Fürsorgepflicht ergänzt und damit gefördert wird.

Die Beihilfe wird prozentual ausgerechnet. Wichtige Faktoren für die Berechnung sind Familienstand und Bruttoeinkommen. Hundertprozentgrenze ist in der Regel nichts anderes, als dass die Hilfen gewährt werden, damit der volle Krankenversicherungs-Beitrag erreicht wird. Dieser wird al 100% gewertet. Das gilt auch für den Krankheitsfall. Hier werden die Erstattungen, die nicht über die Hundertprozentgrenze abgedeckt bzw. bezuschusst werden,  bis zur Grenze geleistet.

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