Karenztage der Krankenversicherung

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Karenztage sind in Deutschland nicht mehr üblich
Karenz bedeutet im eigentlichen Sinne Wartezeit. Bei Karenztagen ist der Krankheitsfall oder Leistungsfall bereits eingetreten, doch eine Leistungspflicht der Krankenkasse in Bezug auf Krankengeld oder des Arbeitgeber in Bezug auf Lohnfortzahlung besteht noch nicht. In Deutschland sind diese Karenztage nicht mehr üblich und wurden mit der Lohnfortzahlung abgeschafft. In anderen Ländern gibt es Karenztage noch und zwar bis zu drei Tagen.
Die derzeitige Bundesregierung, und hier vor allen Dingen die FDP, denkt über die Wiedereinführung von Karenztagen für Kranke nach. Der Gedanke ist, dass ein Tag im Jahr nicht bezahlt wird, wenn der Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft fordert sogar zwei Tage im Jahr.

AU vom Arzt

In den meisten Firmen wird eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am dritten Krankheitstag erwartet. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber und die weitere Ausfertigung der Krankenkasse vorgelegt bzw. zugeschickt werden. Es gibt daher auch Arbeitnehmer, die ganz bewusst am Montag oder Freitag „krank“ werden und sich telefonisch krank melden. Die FDP möchte genau hier den Hebel ansetzen. Doch wie so oft bei den politischen Entscheidungen, sind immer alle betroffen.

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