Kontrahierungszwang ist eine rechtliche Verpflichtung mit einem anderen einen Vertrag abzuschließen. Diese Verpflichtung haben grundsätzlich folgende Betriebe:
Verkehrsbetriebe
Bus, Bahn, Nahverkehr und Taxi müssen alle Personen nach dem amtlichen und veröffentlichen Tarif befördern
Apotheken
Grundsätzlich müssen Apotheken die Medikamente herausgeben, die mittels einem ärztliches Rezept verschrieben wurden.
Die Deutsche Post AG
muss jeden Brief befördern.
Die Deutsche Telekom AG
ist ebenfalls verpflichtet, für jeden einen Telefonanschluss frei zu schalten.
Sparkassen
sind nur in einigen Bundesländern dazu verpflichtet, für alle Personen Konten zu eröffnen.
die gesetzlichen Krankenkassen
müssen jeden aufnehmen, der ihnen beitreten möchte.
die privaten Krankenkassen
müssen alle Kinder von Versicherten bei Geburt nachversichern und ohne weitere Zuschläge in einen Tarif aufnehmen, der den Eltern entspricht oder am nächsten kommt.
Es kann grundsätzlich auch ein Kontrahierungszwang bestehen, wenn es sich um staatliche Unternehmen handelt oder Unternehmen, die durch ein Monopol keine Alternative bieten.