Kontrahierungszwang der Krankenversicherung

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Kontrahierungszwang ist eine rechtliche Verpflichtung mit einem anderen einen Vertrag abzuschließen. Diese Verpflichtung haben grundsätzlich folgende Betriebe:

Verkehrsbetriebe

Bus, Bahn, Nahverkehr und Taxi müssen alle Personen nach dem amtlichen und veröffentlichen Tarif befördern

Apotheken

Grundsätzlich müssen Apotheken die Medikamente herausgeben, die mittels  einem ärztliches Rezept verschrieben wurden.

Die Deutsche Post AG

muss jeden Brief befördern.

Die Deutsche Telekom AG

ist ebenfalls verpflichtet, für jeden einen Telefonanschluss frei zu schalten.

Sparkassen

sind nur in einigen Bundesländern dazu verpflichtet, für alle Personen Konten zu eröffnen.

die gesetzlichen Krankenkassen

müssen jeden aufnehmen, der ihnen beitreten möchte.

die privaten Krankenkassen

müssen alle Kinder von Versicherten bei Geburt nachversichern und ohne weitere Zuschläge in einen Tarif aufnehmen, der den Eltern entspricht oder am nächsten kommt.

Es kann grundsätzlich auch ein Kontrahierungszwang bestehen,  wenn es sich um staatliche Unternehmen handelt oder Unternehmen, die durch ein Monopol keine Alternative bieten.

 

n/a