Kostenerstattung der privaten Krankenversicherung

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Der Bereich der Kostenerstattung ist unterschiedlich zu betrachten.Private und gesetzliche Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich in den Leistungen und den Beiträgen. Auch bei der Kostenerstattung sind die Unterschiede groß.

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenkassen?

Während die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip leisten, arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip.
Gesetzliche Krankenkassen
Bei den gesetzlichen Krankenkassen rechnet der Arzt oder Apotheker direkt mit der Krankenkasse ab. Der Patient bleibt von dem Vertragsablauf unberührt, sobald er seinen Eigenanteil z. B. die Rezeptgebühr, entrichtet hat.
Ist z. B. Zahnersatz fällig, so reicht der gesetzlich Versicherte den Behandlung- und Kostenplan bei seiner Krankenkasse ein und bekommt dann die Bestätigung, wie viel der Kosten und welche übernommen werden.
Private Krankenversicherungen
Mitglieder der privaten Krankenversicherung bezahlen die Leistungen im Voraus selbst und rechnen anhand der Belege mit der privaten Krankenversicherung ab. Hier wird also ein Vertrag zwischen Arzt/ Apotheker und Patient geschlossen.
Bei größeren und damit kostspieligen Behandlungen wie z. B. Zahnersatz sollte vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenkasse vorliegen.

Wichtig für privat Versicherte ist, dass alle Belege aufbewahrt werden und im Original an die Krankenversicherung eingereicht werden.

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