Krankenversicherung für Kinder

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Jedes neugeborene Kind muss von den Eltern bei der Krankenversicherung angemeldet werden, damit es krankenversichert ist. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen geschieht das so, indem das Kind als Familienmitglied in die Familienversicherung angemeldet wird und so ab sofort den vollen Versicherungsschutz genießt.

Nachversicherung für Kinder in der privaten Krankenversicherung

Wird das Kind im Krankenhaus geboren, so wird dort das Vorsorgeheft für die Vorsorgetermine übergeben. Dort werden bereits die ersten Vorsorgeuntersuchungen gemacht.
Bei den privaten Krankenversicherungen wird das neugeborene Kind ebenfalls nachversichert, allerdings nicht beitragsfrei.

Voraussetzungen dieser Versicherung

Der Geburtstermin kann nie exakt bestimmt werden, daher wurde von den Krankenversicherungen beschlossen, dass das Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt krankenversichert ist. Voraussetzungen für die Kindernachversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen ist, dass ein Elternteil bereits bei der Krankenkasse versichert ist und das Kind mindestens zwei nach der Geburt rückwirkend auf den ersten Tag des Geburtsmonats angemeldet wird.

Die Voraussetzung für die Kindernachversicherung im Falle einer Adoption ist identisch mit denen, die für leibliche Kinder gelten. Voraussetzung ist allerdings, dass das Adoptivkind noch minderjährig ist bzw. zum Zeitpunkt der Adoption minderjährig war.

n/a