Logopädie – Kostenübernahme durch Krankenversicherung

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Unter Logopädie wird verstanden, dass Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen behandelt werden und zwar von einer fachlich ausgebildeten Kraft, dem Logopäden oder der Logopädin. In Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Psychologen sowie Pädagogen und Sozialarbeitern arbeiten Logopäden daran, die Sprachschwierigkeiten zu beheben oder verbessern.

Leistungskatalog

Die Behandlungen durch Logopäden sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen als Heilmittel aufgeführt. Das gilt auch für die meisten privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung, wenn ein Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt hat. Für Patienten bis 18 Jahren bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen voll. Für ältere Patienten fällt eine Zuzahlung an, die aus der Rezeptgebühr von EUR 10,00 und 10% des Rezeptwertes zusammengesetzt ist.

Das gilt auch für die privat Versicherten. Die Kosten für die Therapie werden hier ebenfalls übernommen.

Die Dauer der Therapie sollte etwa 100 Stunden betragen, je nach Schwere der Störung und die komplette Dauer incl. Nachbehandlung und Stabilisierung kann u. U. Jahre dauern.

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