Mutterschutz Arbeitsrecht

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Die Regelungen des Mutterschutzes sind im MuSchG (Mutterschutzgesetz) klar definiert. Im Grunde ist der Begriff Mutterschutz ein Begriff, der hauptsächlich dem Arbeitsrecht zugeordnet wird. Das Mutterschutzgesetz schützt die werdenden Mütter und ihr ungeborenes Kind am Arbeitsplatz. Außerdem besteht für werdende Mütter der Kündigungsschutz, d. h. der Arbeitgeber darf während der Zeit der Schutzfristen keine Kündigung wegen der Schwangerschaft aussprechen.
Die Schwangere sollte sofort nach Kenntnisnahme des Zustandes ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde melden. Eine gesetzliche Pflicht der Schwangeren ihren Arbeitgeber zu informieren, besteht nicht. Allerdings hat sie dann den Anspruch auf die im MuSchG geregelten Maßnahmen verloren.
Schwangere dürfen keine Arbeiten übernehmen, wenn diesen die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Hierzu gelten die Regeln im MuSchG. Ist die Tätigkeit nicht im Gesetz enthalten, so kann der Arzt dieses Beschäftigungsverbot mit einem ärztlichen Attest untermauern.

Während des Mutterschutzes wird das volle Einkommen durch den Arbeitgeber bezahlt. Finanziert wird dies durch die Krankenkassen, mit denen der Arbeitgeber seine Zahlungen abrechnet.

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