Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkasse

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Die Umlageverfahren werden ausschließlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen als Sozialversicherungen genutzt. Dies wird als Finanzierungsmöglichkeiten von den gesetzlichen Kassen genutzt.

Diese Finanzierungsart bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Versicherten in Naturalien auszahlen, die aus den Einnahmen der gesetzlich Versicherten monatlich finanziert werden.

Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenkassen

Die privaten und die gesetzlichen Krankenkassen gehen bei der Finanzierung ihrer Leistungen verschiedene Wege.
Einmal die gesetzlichen Krankenkassen, die monatliche Einnahmen von den laufenden Versicherungsverträgen nehmen um damit die akuten hilfsbedürftigen Mitglieder zu versorgen. Eine private Krankenkasse legt die monatlichen Gelder auf einem eigenen Konto an und verzinst diese. Von diesem Konto werden die Leistungen für die Versicherten finanziert. Dieses nennt man das Kapitaldeckungsverfahren. Bei diesem hat der Versicherte keinen Anspruch auf nachhaltige Auszahlung seiner Beiträge. Er kann nur auf den Betrag zurückgreifen, der auf seinem eigenen Konto gutgeschrieben ist.

Problem der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Problem der gesetzlichen Krankenversicherungen besteht in dem Ungleichgewicht zwischen Geburtenrate- die ständig sinkt  – und der steigenden Lebenserwartungen der einzelnen Mitglieder. Dadurch steigen die Pflegekosten. Das Umlageverfahren, bei dem die laufenden Kosten für Versicherte von den einzahlenden Mitglieder getragen wird, gilt schon jetzt fast als untragbar, da zuwenig zahlende Mitglieder in die gesetzlichen Krankenkassen eintreten.
Und trotz der Schwierigkeiten bei diesem Umlagesystem – die Rentenversicherung bekommt jetzt schon Zuschüsse aus den Steuereinnahmen – hält nicht nur Deutschland, sondern auch die USA, Japan und Österreich an diesem System fest.

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