Unfall: Krankenkassen

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Ein Unfall wird von den Krankenkassen als ein plötzliches unerwartendes Ereignis, das gesundheitliche Schäden herbeiführt, definiert.

Gesetzliche Krankenkasse

Bei einem Unfall tritt wie auch bei normalen Erkrankungen die Krankenkasse in die Pflicht. Es gibt Ausnahmen in der Sozialversicherung. Wie z.B. die Unfallversicherungen, die z. B. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Arbeit welche sind. In einem solchen Fall rechnet die Krankenkasse mit der Unfallkasse ab. Allerdings gibt es auch noch Unfälle außerhalb der Arbeitsstelle, bei Sport, Haushalt oder Verkehrsunfälle. Daher empfiehlt es sich immer, eine separate Unfallversicherung abzuschließen. Auch wird bei Unfällen am Arbeitsplatz immer geprüft, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit handelt.

Private Krankenkasse

Eine private Krankenkasse macht diesen Unterschied bei den Unfällen nicht. Jeder Unfall, auch Auslandsunfälle werden immer gleich behandelt. Die Leistungen in einem solchen Fall sind für die Versicherten in der Regel Kapitalleistungen. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalles erkrankt, so erhält dieser einen monatlichen Betrag, der nicht als Berufsunfähigkeitsrente gewertet werden darf. Denn während die Berufsunfähigkeitsrente Unfälle und Erkrankungen abdeckt, zahlt die private Krankenkasse nur bei  Unfällen.

Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist automatisch unfallversichert. Dennoch empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine eigene Unfallversicherung privat abzuschließen. Denn die haftet dann auch bei Unfällen im Sport und Freizeitbereich oder im Haushalt. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist es empfehlenswert, sich ausführlich beraten zu lassen, da die einzelnen Leistungen einer solchen Versicherung immer von Anbieter zu Anbieter stark variieren.

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