Unterrichtung Krankenhauspatient

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Bei der Unterrichtung des Krankenhauspatienten geht es um die Aufklärungspflicht des Krankenhauses, den Patienten alle Behandlungskosten aufgeschlüsselt zukommen zu lassen. Aufgeteilt in Behandlungs- und Pflegekosten.

Gesetzliche Krankenkassen

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen fällt diese Unterrichtung des Patienten in der Regel weg, da das Krankenhaus direkt mit den Krankenkassen abrechnet und der Patient dort nicht gesondert in Erscheinung tritt.

Chefarztbehandlung

Falls allerdings ein gesetzlich versicherter Patient Sonderleistungen, die eigentlich für die Privatversicherten Patienten geschaffen sind, muss dieser ebenfalls über die anfallenden Kosten aufgeklärt werden. Er muss daher auch noch einen gesonderten Vertrag als Kostenträger mit den Krankenhäusern unterschreiben. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung hier nur als Beispiel.

n/a