Was wird unter Diagnose verstanden

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Diagnose kommt aus dem Griechischen, bedeutet in etwa „Durchforschung“ und wird hauptsächlich dem Gesundheitswesen  zugeordnet. Im Gesundheitswesen hat Diagnose die Bedeutung, dass Symptome und Befunde einer Krankheit oder einem Krankheitsbild zugeordnet werden.  Eine Diagnose darf nur von einem Arzt oder ausgebildeten Therapeuten gestellt und muss in Schriftform dokumentiert werden.

Methoden der Diagnose

Es gibt unterschiedliche Methoden eine Diagnose zu stellen. Eine davon ist die Anamnese, die aus den Gesprächen zwischen Arzt/Therapeut und Patient Informationen sammelt. Dazu gehören die Vorerkrankungen  des Patienten sowie der Familie. Als nächstes wird der Patient untersucht, sodass sich der Arzt ein Bild des körperlichen Zustandes des Patienten machen kann. Zur Unterstützung oder Bestätigung der Erstdiagnose wird dem Patienten Blut abgenommen, um ein Blutbild in einem Labor erstellen zu lassen. Auch die Abnahme von Sekret oder Urin kann die Diagnose bestätigen.

Diagnose: Versicherungsbereich

Ein Begriff aus dem Versicherungsbereich ist die Ablehnungsdiagnose.  Dieser Begriff wird in der Hauptsache bei den Krankenkassen gefunden, egal ob privat oder gesetzlich. Die Ablehnungsdiagnose besagt, dass gem. einem Diagnose-Katalog bestimmte Erkrankungen oder Vorerkrankungen nicht in den Versicherungsvertag einbezogen werden und die Kassen für die Behandlungskosten dieser Krankheiten nicht aufkommen. Bei den privaten Krankenkassen kann auch auf Grund des Diagnosekataloges der Antrag abgelehnt werden.

n/a