Mit höherer Selbstbeteiligung den Beitrag drücken

 Wer seine private Krankenversicherung mit einer Selbstbeteiligung ausstattet spart monatlich Geld. So kann z. B. ein 30jähriger Versicherter mit einer Selbstbeteiligung von 1.200 Euro monatlich 135 Euro an Beitrag sparen. Auf das Jahr gerechnet macht das die Summe von 1.620 Euro aus. Allerdings hat diese Form auch Nachteile. So wird der Zuschuss des Arbeitgebers gesenkt, doch der Arbeitnehmer wird zur Kasse gebeten, wenn er wirklich krank wird. In Bezug auf den Zuschuss ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber auch von der Ersparnis von 1.620 Euro 50 % spart, sodass der Arbeitnehmer einen Vorteil von 810 Euro behält – jedoch eine Selbstbeteiligung von 1.200 Euro hat.

Natürlich können die Kosten für Krankheit bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche Belastungen aufgeführt werden. Diese greifen jedoch erst dann, wenn die zumutbaren Belastungen überschritten werden. Diese Belastbarkeit nach dem Steuergesetz macht etwa 7 % des Einkommens aus – je nach Familienstand gibt es auch unterschiedliche Höhen der Belastbarkeit. Für Großverdiener sind dann eben sieben Prozent mehr als für den kleinen Mann und so kann es durchaus sein, dass der Versicherte auf seinen Kosten für Krankheit sitzen bleibt bzw. diese alleine zu tragen hat.

Eine Alternative zur Selbstbeteiligung ist die Prämienrückerstattung, die meist interessanter ist. Wird die private Krankenversicherung nicht zur Kasse gebeten, so erhält der Versicherte je nach Tarif zwischen einem und sechs Monatsbeiträgen von der privaten Krankenversicherung zurück. Dabei kann der Versicherte selbst entscheiden, ob er die kleinen Arztrechnungen aus eigener Tasche bezahlt und sich damit die Prämienrückerstattung sichert oder nicht. Übrigens ist die Prämienrückerstattung immer der volle Monatsbeitrag, der auch den Arbeitgeberanteil beinhaltet. Ein Krankenversicherungsvergleich hilft manchmal bei der Entscheidung.

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