Pflegetagegeld

Die Versicherung über Pflegetagegeld gehört in den Bereich der Pflegezusatzversicherungen, die man privat abschließen kann. Des Weiteren ist es eine Summenversicherung, die ihre abgesicherten Leistungen nicht von den effektiv entstandenen Kosten abhängig macht. Im Versicherungsfall werden somit Leistungen ungekürzt ausbezahlt, auch wenn die Kluft zwischen den Leistungen und den realen Kosten niedriger ist als der vereinbarte Tagessatz. Des Weiteren sind die Leistungen in Form von Pflegetagegeld nicht zweckgebunden, sodass der Verwendungszweck ganz dem Versicherten überlassen wird. Wie hoch der Tagessatz ist, wird individuell zwischen beiden Parteien, der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer vertraglich festgelegt.

 

Eine Versicherung über Pflegetagegeld ist bereits mit einem Tagesgeldsatz von einem Euro möglich.
Die Höhe der Leistungen beim Tagegeld orientiert sich an der Pflegestufe, die der Versicherte innehat. Erst bei Pflegestufe III wird in der Regel der volle Tagessatz ausbezahlt. Ausnahme ist hier eine stationäre Pflege auch bei den Pflegestufen I und II. Im Regelfall werden für die Pflegestufen I und II die Leistungen prozentual berechnet. Die Berechnung beim Pflegetagegeld für Versicherte der Pflegestufen I oder II, die jedoch stationär gepflegt werden, erfolgt bei vielen Versicherungsunternehmen in der Art, dass der Tagessatz auf 100 % aufgestockt wird. Das ist handhaben jedoch nicht bei allen Versicherungsunternehmen in dieser Art und Weise. Auch machen einige Versicherungsunternehmen Unterschiede bei der Auszahlung vom  Pflegetagegeld in der Form, dass sie die Art der Pflege unterschiedlich bewerten. So kann es sei, dass die Leistung abhängig ist davon ist, ob der Versicherte sich in stationärer Pflege aufhält, oder aber ambulant bzw. in der Familie gepflegt wird. Für das Tagegeld sind die effektiven Kosten für die Pflege nicht von Bedeutung, da hier nur der vereinbarte Tagesgeldsatz zum Tragen kommt.

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