PKV und Steuern

Die Änderungen der Krankenversicherung und die steuerliche Absetzbarkeit. In der gesetzlichen Krankenversicherung und auch in der privaten gibt es in diesem Jahr einige Änderungen. Bei der jährlichen Anpassung der Rechengrößenordnung wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben.

 

Für alle Versicherten bedeutet dies nicht nur höhere Beiträge sondern auch ein höherer PKV Arbeitgeberzuschuss in diesem Jahr, denn dieser orientiert sich an den maximalen Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung.  Anhand des maximalen Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Berechnung. In der GKV liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Der Arbeitgeber zahlt davon 7,3 Prozent sowie der Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Des Weiteren gibt es eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze von 45.900 Euro oder 3.825 Euro im Monat. Der maximale Arbeitgeberzuschuss bei der Krankenversicherung liegt im Jahre 2012 so bei 279,23 Euro was aber nur für jene Arbeitgeber gilt, welche bei der gesetzlichen Krankenversicherung momentan den Höchstsatz zahlen.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge aus der privaten Krankenversicherung fielen 2010 zu Gunsten des Versicherten Mittlerweile ist es möglich die Beiträge zur PKV auf dem Niveau der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung abzusetzen. Der Höchstbeitrag den der Versicherte absetzen kann von der Steuer liegt 2012 bei 2.800 Euro. Bei Arbeitnehmern und Beamten liegt die Obergrenze bei 1.900 Euro.

Jedoch sollte beachtet werden, dass bei Abschluss eines Tarifes mit Beitragsrückerstattung, dass diese abgezogen werden muss von der zu versteuernden Summe. Eine Selbstbeteiligung schmälert ebenfalls  die  Summe, welche von der Steuer abgesetzt werden kann. Diese Summe ist anzusehen als Kosten für die Gesundheit und nicht als ein direkter Beitrag zur PKV.  Ein Schreiben am Ende des Jahres gibt den Betrag bekannt.

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