PKV wechseln: Privatpatient werden

Privatpatienten werden von vielen Ärzten und Krankenhäusern mit einem Händedruck willkommen geheißen – Pflichtversicherte nicht. Das resultiert daraus, dass ein Privatpatient von den verschiedenen Gesundheitsreformen nicht so betroffen ist, wie ein gesetzlich versicherter. Des Weiteren werden die Leistungen besser bezahlt, der Leistungskatalog ist üppiger und bei einem Krankenhausaufenthalt kommen die Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einbettzimmer zum Tragen.

Zusatzleistungen wie z. B. hochwertige Kronen beim Zahnersatz, Brillen, Hilfsmittel mit oder ohne Festbetrag können in den Vertrag aufgenommen werden. Diese Zusätze machen sich zwar beim Beitrag bemerkbar, doch was sind schon ein paar Euro wenn der Zahnarzt ein paar Tausend berechnet. Die Vorteile der privaten Krankenversicherungen sind z. B. die freie Tarifwahl. Auch die Selbstbeteiligung kann der Versicherungsnehmer selbst auswählen und so seinen Beitrag kostengünstiger gestalten. Des Weiteren sind die privaten Krankenversicherungen offen für Behandlungen durch Alternativmedizin und übernehmen auch oft die Kosten für den Heilpraktiker.

Nimmt das Mitglied der PKV seinen Versicherungsschutz nicht in Anspruch bzw. die Versicherungen müssen keine Leistungen für das Mitglied erbringen, so erstatten viele PKVs Beiträge. Das macht sich dann bezahlt, wenn die Arztkosten über das Jahr nicht den monatlichen Beitrag übersteigen.

Damit nicht die gesetzlichen Krankenkassen ohne Mitglieder sind, hält der Staat die Hand darauf, dass nur die Arbeitnehmer in die PKV wechseln können, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

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