Praxisgebühr der gesetzlichen Krankenversicherung wird einfach nicht bezahlt

In Hamburg haben seit dem Jahr 2007 viele Verbraucher keine Praxisgebühr entrichtet. Die Gebühr wird in der Regel beim Arzt gezahlt und an die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet. Jetzt werden Mahnschreiben mit den Forderungen vom Kassenärzte-Verband verschickt.

Der Kassenärzte-Verband verschickt fleißig Mahnbriefe. Einige Forderungen stehen noch vom Jahr 2007 offen. Zwischen 5000 und 6000 Hamburger Verbraucher zahlten die Praxisgebühr nicht. Eine Anwaltskanzlei wurde mit der Eintreibung der Forderungen von Praxisgebühren beauftragt. Die Verbraucher sind sich angeblich nicht immer sicher, ob die Praxisgebühr gezahlt wurde. Rat nehmen sich die Bürger bei einer Hamburger Verbraucherzentrale. Pro Jahr sind ca. 5000 Bürger säumig. Die Ärzte sich nicht verpflichtet den Patienten zu behandeln, wenn er die Praxisgebühr nicht vor Ort bezahlt.

Im Notfall muss ein Arzt aber behandeln, auch wenn keine Gebühr entrichtet wird. Die Praxisgebühr wird seit dem Jahr 2004 verlangt. Der Krankenkasse steht die Praxisgebühr zu. Der Arzt verschickt in der Regel nach Nichtzahlung zwar eine Mahnung raus, aber wenn diese nicht bezahlt wird, bleibt die Zuständigkeit nicht mehr beim Arzt bestehen. Die Stuttgarter Kanzlei RVR Rechtsanwälte wurde von der KV Hamburg beauftragt. Die Kanzlei äußerte sich jedoch nicht zum Vorgang. Es waren sogar Bürger dabei, die belegen konnten, dass die Praxisgebühr bereits bezahlt war. Diese können die Schlampereien nicht verstehen.

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