Private Krankenkasse

Neben der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in Deutschland ebenfalls das System der privaten Krankenkassen. Es sind private Anbieter, die gegen Krankheit und Unfälle und den aus dem Gesunderhalten entstehende Kosten absichern. Diese Anbieter sind privat und arbeiten gewinnorientiert. Im Jahre 2008 waren 10,5% der deutschen Bevölkerung privat versichert. Dies entsprach ca. 8,6 Millionen Menschen.

Im Jahre 2009 wurde das Versicherungspflichtgesetz erlassen, das jede Person mit Wohnsitz im Inland verpflichtete, sich zu versichern wenn kein Anspruch auf Heilfürsorge oder ähnliche Hilfen haben.

Versicherungsarten der Privaten

Die privaten Krankenkassen bieten drei Versicherungsarten an:

 

  • Die Vollversicherung
  • Die Teilversicherung
  • Die Zusatzversicherung

 

Beiträge werden nach dem Alter berechnet in der PKV

Die privaten Krankenkassen berechnen ihre Beiträge nach Alter, Geschlecht, gesundheitlichem Zustand und Einkommen abhängig. Bei Krankheitsrisiken oder Vorerkrankungen wird ein Risikozuschlag berechnet.  Nur der Basistarif bleibt von der Regelung unberührt. Versichern kann sich jeder, der nicht der Versicherungspflicht bei den GKV unterliegt.
Künstler und Journalisten können einen Zuschuss für die Mitgliedschaft in der GKV bekommen.
Momentan nehmen die GKV nur Mitglieder aus der PKV auf, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungsbemessungsgrenze fällt und unter 55 Jahren sind.

GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet nach dem Einkommen die Beiträge aus. Die PKV macht da andere Unterschiede.Frauen sind aufgrund der höheren Lebenserwartung eine Risikogruppe höher einzuschätzen als Männer.

  • Risikoaufschlag bei Vorerkrankungen
  • Leistungsausschlüsse bei bereits diagnostizierten Vorerkrankungen.Ablehnung bei zu hohem Gesundheits- oder Kostenrisiko

Die Beitragssteigerung wird an vielen Faktoren gemessen:

  • Medizinischer Fortschritt,
  • erhöhte Kostenbelastung, Zinsen und Kapitalmarkterträge,
  • gesetzliche Eingriffe in die Beitragsberechnung.

Um nur ein paar der wichtigsten Punkte zu nennen.

Rücklagen der PKV

Die privaten Krankenkassen bieten eine Rücklagenbildung für das Alter an, um damit evtl. Beitragserhöhungen vorzubeugen.
Meist junge und gesunde Neukunden werden mit wesentlich günstigeren Tarifen aus den gesetzlichen Krankenkassen geködert. Bei einem neu einführten Tarif liegen noch keine Risikoberechnungen vor und so werden diese möglichst sofort sehr günstig angeboten. Bei diesen Angeboten sollte man allerdings bei Vertragsabschluss an die weiteren Beitragserhöhungen denken und sich dahingehend beraten lassen.

Basistarif der privaten Krankenversicherung

Seit der Gesundheitsreform muss die PKV einen Basistarif anbieten, der sich an den Leistungen der GKV orientiert.
Auch im Falle eines Beitragsrückstandes ist seitdem die PKV nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen – er darf ihn nur ruhen lassen.
Ebenso wird ein Standard Tarif für Rentner und pensionierte Polizisten angeboten. Da ein Wechsel zu dieser Zeit in die GKV nicht mehr möglich ist, gilt ein Beitragssatz, der sich an der GLV orientiert.

Beitragsrückerstattungen von PKV gibt es in drei Fällen:

 

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (aus Gewinnen der PKV) die ist freiwillig.
  • Pauschalleistungen, die bei einem Jahr nicht Inanspruchnahme vorher vereinbart wurden.
  • Leistungsfreirabatt – dies orientiert sich an der KFZ Rabattregelung.
  • Bei den PKV erhält der Patient nach der Leistung eine Rechnung, reicht die bei der PKV ein und bekommt nach Überprüfung das Geld erstattet.
  • Bei stationären Behandlungen rechnet das Krankenhaus in der Regel direkt mit der PKV ab.

Individuelle private Krankenkasse

Bei Vertragsabschluß hat man bei den PKV den Vorteil, seine individuelle Versicherung zusammenzustellen.  Die individuellen Leistungen variieren von Tarif zu Tarif. Behandlung durch den Chefarzt, Zahnersatz, Ein- oder Zweibettzimmer, um an dieser Stelle nur ein paar Leistungen zu nennen.
Die wichtigsten Unterschiede von GKV zu PKV:
Familienversicherung: in der GKV sind alle Mitglieder kostenlos mitversichert. Bei der PKV ist immer eine Gebühr fällig.
Die Beitragsbemessungsgrenze setzt sich aus anderen Komponenten zusammen. Alter, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen etc.

Wechsel der Krankenversicherung

Der Wechsel von PKV zu PKV in späteren Jahren ist nur unter erheblichen finanziellen Verlusten möglich.
Im Falle einer Krankheit müssen PKV Versicherte eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, um den Einkommensausfall zu kompensieren.
Die Gesundheitsreform 2007 hat Erlasse mit sich gebracht, die den Wettbewerb zwischen GKV und PKV herstellen sollten.
Z.B. darf der Basistarif der PKV nicht höher sein als der der GKV.

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