Private Krankenversicherung: darf soziale Einrichtung unter die Lupe nehmen

Die privaten Krankenversicherungen dürfen mit eigenen Prüfern einen Test von Pflegeheimen durchführen. Dies wurde von der Bundesregierung entschieden und wird im Infektionsschutzgesetz festgehalten. Der PKV-Verband darf aufgrund der Regelung 10 Prozent aller Pflegeheime unter die Lupe nehmen.

PKV darf Pflegeheime prüfen bzw. testen. Bis dato war den MDK, Medizinische Dienst der Krankenversicherung alleine dafür zuständig. Dass die private Krankenversicherung jetzt mitentscheiden kann bei den Bewertungen ist mehr als gerecht. Der PKV-Verband lieferte finanzielle Unterstützung an den MDK. Er übernahm 10 Prozent der Prüfkosten.„Unser Anliegen war es, die Prüfungen selbst durchzuführen“, sagte ein Verbandssprecher. Der MDK verweigerte die Prüfungen durch die privaten Krankenversicherer.

Deshalb ist man mit der Entscheidung über die 10 Prozent zufrieden. Entschieden wird nur noch bei der Regierung, welche Art von Heimen die privaten Krankenversicherungen testen dürfen. Ambulante und stationäre Einrichtungen werden in der Prüfung mit dabei sein. Der PKV-Verband fordert eine hohe Qualität der Prüfungen. Die Qualität der Tests, der privaten Krankenversicherungen soll sogar besser sein als die des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen. Lt. PKV-Verband wir mehr Zeit für die Prüfungen investiert. Dadurch sollte sich in der Regel eine bessere Qualität ergeben.

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