Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Keine Entscheidung die man übers Knie brechen sollte!

Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung kann fatale Folgen mit sich bringen. Einer der maßgeblichen Faktoren ist der Gesundheitszustand, welcher bei Abschluss einer PKV den Beitrag mitbestimmt. Nicht jeder Bürger kann sich privat versichern. Die Angst, dass die Beiträge im Alter nicht mehr finanzierbar sind, ist durchaus berechtigt.

Eine PKV sollte man auch nur dann in Erwägung ziehen, wenn man sich einen Premium-Tarif dauerhaft leisten kann. Die meisten Startertarife bieten eine eingeschränkte und nicht für jedermann direkt erkennbare Leistung mit dem Namen „Primärarztprinzip“ an. Dieser Passus im Vertrag  kann unter Umständen einen Menschen ruinieren. Der billige Beitrag lockt den jungen Existenzgründer schnell in die private Krankenversicherung. Doch wenn er während der Versicherungszeit erkrankt, muss er einen Arzt aufsuchen. Der Versicherte wälzt bei einer unerwarteten Krankheit nicht vorher noch schnell die Versicherungsbedingungen. Nicht immer informiert der Berater darüber, welche Folgen diese Klausel mit sich bringen kann. Das meint er nicht böse, manchmal weiß er es einfach nicht besser, weil er sich selbst noch in der Ausbildung befindet.

Was heißt das in der Praxis für den Versicherten?

Primärarztprinzip: Vorsicht!

In der Praxis bedeutet dies folgendes: Nehmen wir mal an, Sie sind in einem solchen Startertarif versichert und fühlen sich auf einmal wie erschlagen. Sie brauchen dringend ärztliche Hilfe, doch der Hausmediziner, den Sie in der Versicherungspolice als Primärarzt benannt haben, verbringt gerade seinen Urlaub auf Mallorca. Sie sind gesundheitsbewusst eingestellt, machen sich auf den direkten Weg zum nächsten Internisten. Die Formalität „Überweisung“, der es beim Primärarztprinzip bedarf, um volle 100 Prozent erstattet zu bekommen fehlt Ihnen jetzt.  In der Aufregung um Ihren Gesundheitszustand verfliegt der Gedanke daran. Sie kommen in die internistische Ambulanz, wo Sie als erstes eine Urinprobe abgeben müssen. Der Arzt kommt ins Zimmer und teilt mit, dass Sie an Diabetes erkrankt sind. Die knallharte Folge endet in einem Dilemma. Sie zahlen Ihr Leben lang eine Differenz von 20 Prozent aller Behandlungskosten, die mit dieser Krankheit in Zusammenhang stehen. Manchmal ist die Zusatzversicherung die bessere Wahl. Solch eine Diagnose einer chronischen Erkrankung wird gesetzlich Versicherten in dem Fall nur einmalig mit 10 Euro Praxisgebühr berechnet, wenn die Überweisung vergessen wurde.

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