Beitragserhöhung Sonderregelung

Eine gute Maßnahme für Arbeitnehmer am Anfang des Jahres 2011 war die Senkung der Versicherungspflichtgrenze. So wird es für viele Arbeitnehmer leichter, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Lag das monatliche Bruttogehalt dafür im Jahr 2010 noch bei 4162,50€ so ist die Grenze ab dem 01.01.2011 auf 4125,-€ gesenkt. Die Wartezeit für einen Wechsel soll ab 2011 nur noch ein Jahr betragen. Wichtig zu berücksichtigen ist, dass zwar das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld bei der Versicherungspflichtgrenze hinzugerechnet werden, aber nicht die Überstunden. Durch die Änderungen, die einen Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter machen, wird von den gesetzlichen Krankenkassen befürchtet, dass viele Mitglieder ausscheiden werden. Das wiederum bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenversicherer weniger Einnahmen haben und ihre Beiträge und Zusatzbeiträge erhöhen müssen. Vor dem Eintritt in eine private Krankenversicherung sollten immer die Tarife der verschiedenen Anbieter verglichen werden. Auch hier ergibt sich ein großes Sparpotenzial. Gerade für junge Leute bieten die Privatversicherer attraktive Tarife an. Derzeit ist nur noch die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze über ein Jahr nötig um in die PKV wechseln zu dürfen. (Stand 2013)

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