Gesundheitsreform: Krankenversicherung gesetzlich

Am 01.01.2011 kamen auf gesetzlich Krankenversicherte wie auf Krankenkassen und Ärzte durch die Einführung der Gesundheitsreform einige Änderungen zu. Um das Defizit im Gesundheitsfonds ausgleichen zu können und die gestiegenen Kosten und Ausgaben zukünftig zu begrenzen, müssen Einsparungen von etwa 3,5 Milliarden Euro erwirkt werden. Die Einzahlung des Staates in den Gesundheitsfonds wird in 2011 niedriger ausfallen.

Beitragsanpassung- bzw. Erhöhung der gesetzlichen Krankenkasse

Für die gesetzlich Versicherten steigt der Krankenkassenbeitrag von 14,9 auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Völlig neu ist, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Anteil nicht mehr paritätisch teilen (Arbeitgeberanteil: 7,3 Prozent, Arbeitnehmeranteil: 8,2 Prozent). Das bedeutet, dass zukünftige Beitragsanpassungen alleine von den Arbeitnehmern getragen werden müssen. Auch die Zusatzbeiträge könnten für weitere zusätzliche Belastungen der Arbeitnehmer führen. Zwar sind von den Krankenkassen für 2011 keine Zusatzbeiträge vorgesehen, in naher Zukunft werden sich die Kassen diese Mehreinnahmen aber nicht entgehen lassen. Zudem kann die Höhe eines Zusatzbeitrages ab sofort einkommensunabhängig und frei von der bisher geltenden Ein-Prozent-Regelung festgelegt werden. Hartz IV-Empfänger bleiben von der Zahlung von Zusatzbeiträgen befreit.

Krankenversicherung: Arbeitslose

Den Sozialausgleich können Bezieher von Arbeitslosengeld und Renter und andere einkommensschwächere Bürger für sich beanspruchen und einen Kassenwechsel vornehmen. Innerhalb von sechs Wochen können sie aufgrund einer angekündigten Erhebung von Zusatzbeiträgen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch ein geringerer Sozialausgleich kann alternativ beantragt werden, denn Krankenversicherte müssen für den Zusatzbeitrag maximal zwei Prozent vom Bruttodurchschnittseinkommen aufbringen. Das Problem dabei ist, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Sozialausgleichs am Durchschnittwert der von allen Kassen erhobenen Zusatzbeiträge orientiert.Nur wenn die so ermittelte Differenz unter dem Durchschnittssatz liegt, erhalten Versicherte einen höheren Ausgleich. Wer nicht ständig den Markt beobachtet oder generell nicht gewillt ist, die Kasse zu wechseln, könnte Nachteile hinsichtlich Sozialausgleich und Zusatzbeitrag zu spüren bekommen.

Krankenversicherung Wechsel: vorher Beratung durch Verbraucherberatung oder Spezialisten mit Krankenversicherung Vergleich

Ob sich aber deshalb der Wechsel in eine private Krankenversicherung rechnet, sollte von einer unabhängigen Beratungsstelle (Verbrauchberatung) eingehend geprüft werden. Selbstverständlich berät Sie auch einer unserer Spezialisten kostenlos und unabhändig. Gerade für Familien kann sich dieser Schritt ins Gegenteil verkehren. Schon allein deshalb, weil Familienmitglieder und Kinder separat versichert werden müssen. Wer wechseln möchte, hat es nun leichter. Ein erwirtschaftetes Jahresbruttooeinkomen von 49.500 Euro reicht aus, um sich ab dem darauffolgenden Jahr privat zu versichern.

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