Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung wird in Österreich auch als Reisestornoversicherung bezeichnet und ist eine spezielle Reiseversicherung. Diese wird vor dem Antritt einer Reise abgeschlossen um Stornokosten abzuwenden, die anfallen würden, wenn die Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss. Die Fluggesellschaft oder der jeweilige Veranstalter stellt dem Kunden nämlich in der Regel die Stornokosten zumindest anteilig in Rechnung. Je nachdem kann sich die Rechnung sogar über die gesamte Summe der Reisekosten belaufen. In vielen Fällen greift der Versicherungsschutz auch für Mitreisende, sowie Angehörige von Mitreisenden, sowie Angehörige der versicherten Person.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt diese Kosten, wenn man den Grund der Absage im Voraus versichert hat. Beispiele für einen Reiserücktritt können zum Beispiel sein:

* eine schwerwiegende Unfallverletzung

* der Tod

* eine plötzlich eingetretene und nicht zu erwartende Krankheit

* Schwangerschaft

* drohender Verlust des Arbeitsplatzes

* Kündigung des Arbeitsplatzes

* Schaden am Eigentum des Versicherten verursacht durch Feuer, Wasser oder Diebstahl und die daraus resultierende Unzumutbarkeit des Reiseantritts

* eine Impfunverträglichkeit und vieles andere mehr

Die meisten Versicherungsgesellschaften lehnen die Beanspruchung der Reiserücktrittsversicherung aufgrund eines bereits bestehenden Gebrechens von vorne herein kategorisch ab. Deutsche Reiseveranstalter sind nach Paragraph 6 Absatz 2 Nr. 9 BGB-InfoV verpflichtet, ihre Kunden mit der Reisebestätigung gleichzeitig auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung aufmerksam zu machen.

Kunden, die nicht durch das Reisebüro auf diese Möglichkeit hingewiesen worden, haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatz geltend zu machen.

Der jeweilige Preis der Versicherung ist immer abhängig von der Höhe des Reisepreises und natürlich vom Umfang der mitversicherten Gründe, die zu einer eventuellen Erstattung führen. Dazu kommen noch weitere Faktoren wie die Gewinnspannen des Anbieters und die Vertriebskosten, sowie der Selbstbehalt.

Die Abschlussfristen der Versicherer sind sehr unterschiedlich. Sinnvoll ist es sicherlich, eine solche Versicherung unmittelbar mit Abschluss der Buchung oder 14 Tage nachdem Sie die Reise gebucht haben, abzuschließen. Die Fristen kann man beim Veranstalter, im Reisebüro oder bei der Versicherung an sich erfragen. Es gibt Versicherer, die einen Selbstbehalt, der bis zu 25 % des Reisepreises betragen kann, in deren Verträgen vereinbart.

Manche Unternehmen, bieten beispielsweise in Versicherungspaketen (z.B. bei einigen Kreditkarten) eine pauschale Reiserücktrittsversicherung an, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können (etwa wenn Sie die gebuchte Reise mit dieser Karte gezahlt haben).

In einem solchen Fall müssen Sie selbstverständlich keine zusätzliche Versicherung mehr abschließen.

Völligen Schutz erhalten Sie jedoch ausschließlich bei einer Versicherung ohne Selbstbehalt. Fast alle marktführenden Versicherungsgesellschaften bieten dies in der Regel an. Wenn Sie eine Versicherung mit Selbstbehalt abschließen, müssen Sie im Fall der Fälle 20 % der entstandenen Kosten durch die Stornierung selber tragen. Mehr Infos finden Sie beim Expedia Reiseportal.

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