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Nach Urteil erhalten Langzeitarbeitslose den vollen PKV Betrag von den Jobcentern

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts in Karlsruhe können Langzeitarbeitslose neue Hoffnung schöpfen. Das Gericht verurteilte die Jobcenter dazu, dass auch bei Langzeitarbeitslosen die gesamten PKV Beträge für Hartz IV Empfänger zu übernehmen. Mit diesem Urteil gab das Gericht einer Klage eines Saarländers Recht, der bis dato nur einen kleinen Teil seiner Beiträge erstattet bekam.  Geklagt …

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