Hausärzte

Urteil: Klage gegen den Hausärzteverband

Die Hausärzte haben keinen gesetzlichen Schutz, entschied ein Gericht.Das Sozialgericht in München hat der Klage der AOK gegen den bayrischen Hausärzteverband (BHÄV) stattgegeben. Auch einen, von dem Hausärzteverband gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt. Im letzten Dezember hatte die AOK den kollektiven Vertrag mit dem Hausärzteverband gekündigt, da die Mediziner den Ausstieg aus dem …

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