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Krankenversicherung und der GKV Spitzenverband:MDK Entscheidung

Der GKV-Spitzenverband lehnt eine Umstrukturierung der MDK – des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ab mit der Begründung, dass der MDK für die GKVs unverzichtbar sei. Außerdem sei die MDK eine selbstverwaltete, medizinisch unabhängige, organisatorisch eigenständige Arbeitsgemeinschaft, die mit den GKVs bzw. auch der Rentenversicherung zusammenarbeiten würde und nicht zu ersetzen sei. Das sei vor allen …

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Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen ist unverzichtbar

Für den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes bleibt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) weiterhin unverzichtbar. Deshalb fordert der Verwaltungsrat die Politik auf, von einer Zerschlagung des bestehenden Systems abzusehen. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen sollen bestehen bleiben. Bisher war der MDK von Kranken-und Pflegekassen sowie von Leistungserbringern und Versicherten anerkannt. Der MDK ist eine selbständige …

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Private Krankenversicherung: darf soziale Einrichtung unter die Lupe nehmen

Die privaten Krankenversicherungen dürfen mit eigenen Prüfern einen Test von Pflegeheimen durchführen. Dies wurde von der Bundesregierung entschieden und wird im Infektionsschutzgesetz festgehalten. Der PKV-Verband darf aufgrund der Regelung 10 Prozent aller Pflegeheime unter die Lupe nehmen. PKV darf Pflegeheime prüfen bzw. testen. Bis dato war den MDK, Medizinische Dienst der Krankenversicherung alleine dafür zuständig. …

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