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Beratungspflicht der PKV nur auf Nachfrage

Eine umfassende Rechtsberatung gegenüber dem Versicherten muss die private Krankenversicherung nicht vornehmen, so lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken mit dem Aktenzeichen 5U428/10-68. Geklagt hatte ein Versicherter einer PKV. Diese hatte den Versicherten nicht darüber informiert, dass die Beihilfeberechtigung für das Kind weggefallen ist. Die Beratungspflicht ist im Versicherungsvertragsgesetz reformiert worden. Darin ist enthalten, dass …

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