Unisex Tarif

Private Krankenversicherung: Urteil Unisex Tarif

Es wird einen gleichen PKV-Tarif für Mann und Frau geben. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass auch bei den Tarifen der privaten Krankenversicherungen bei den Geschlechtern kein Unterschied gemacht werden darf. Daher müssen ab 2012 die Tarife für Mann und Frau gleich sein. Bisher ist es so, dass Frauen in der PKV mehr bezahlen müssen als Männer.
Die Begründung der privaten Krankenversicherungen für den höheren Beitrag der Frauen ist die, dass Frauen mehr kosten, weil sie mehr Leistungen im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen. Das nahm der Europäische Gerichtshof so nicht hin und entschied in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen Rechtssache C-236/09, dass der Beitragsunterschied diskriminierend sei. Das Gleichheitsgesetz gilt für alle Krankenkassen und Versicherungen. Der umgekehrte Fall ist der, dass die KFZ-Versicherungen die Risikozuschläge für Männer abschaffen müssen.

 

Das Urteil

Das Urteil resultiert auf einen Streit zwischen einem belgischen Versicherungsnehmer und seiner Versicherung. Gemeinsam mit der ASBL, der belgischen Verbraucherschutzorganisation hat er gegen den belgischen Ministerrat Klage erhoben. Die Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung der Diskriminierung von Männern und Frauen in der Versicherungsbranche war die Forderung der Kläger.
Wie alle Urteile, so stößt auch dieses einerseits auf Zuspruch und andererseits auf Kritik. Gerd Bilen, Mitarbeiter des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, sagte sinngemäß, dass durch den gesellschaftlichen Wandel Faktoren, die verhaltensbedingt sind, einen größeren Einfluss bzw. Stellenwert auf die Lebenserwartung und die Gesundheit der Menschen haben als das Geschlecht. Das sehen die Gegner des Urteils ganz anders. Sie betonen, dass der natürliche Unterschied von Mann und Frau auf mit unterschiedlichen Risiken zu bewerten sei und diese müssen auch Berücksichtigung finden. Während Kranken- und Rentenversicherung für Frauen teurer sind als für Männer ist im Umkehrschluss zu berücksichtigen, dass die KFZ-Versicherung für Männer teuer ist. Das ist eine Art ausgeleichender Gerechtigkeit, so wird dies von den Kritikern beurteilt.

Gleichbehandlung von Mann und Frau in der EU

Bei der Urteilsfindung hat sich der Europäische Gerichtshof auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau gestützt.

In der Urteilsbegründung heißt es deshalb auch u. a.  „Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen sollte die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren nicht zu Unterschieden bei Prämien und Leistungen führen“ Zitat Ende.

Damit die Versicherungsunternehmen nicht in ein Chaos geschickt werden, ist die Regelung des Urteils erst am Ende 2012 gültig und hat auch nur für Neuverträge Gültigkeit. Die Richter haben es offen gelassen, ob die bereits bestehenden Verträge entsprechend dem Urteil umgestellt werden müssen.

Keine grundsätzlichen Beitragserhöhungen bei den privaten Krankenversicherungen

Das kalkulatorische Risiko muss neu verteilt werden und so ist oft die Rede davon, dass Beitragserhöhungen kommen. Wie sich jedoch das Urteil langfristig auf die PKVs auswirkt und wie die Beiträge für die Versicherten der PKV zukünftig gestaltet werden, lässt sich derzeit nicht vorhersagen. Ein Sprecher der Debeka sieht das Urteil doch recht gelassen und meint, dass dieses Urteil die Branche nicht gerade umbringen wird. Die Unisex-Tarife werden von ihm sozialpolitisch und ethisch begrüßt. Auch die Ergo, bei der die DKV Krankenversicherung integriert ist, geht nicht generell von Beitragserhöhungen aus.
Eine Umgestaltung könnte so vonstattengehen, wie dies auch schon bei der Aufteilung für die Schwangerschaft geschehen ist. Hier waren die PKV-Tarife angeglichen worden und zwar in der Form, dass Frauen etwa 10% weniger bezahlen mussten und Männer 5% mehr. Diese Risikoverteilung könnte auch in Bezug auf das Urteil gestaltet werden.

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