Urteil: private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen scheiterten mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ein Punkt der Klage ist z.B. die beitragsfreie Kinderversicherung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Gegen Vorschriften der Gesundheitsreform wurde geklagt.

In der Kritik standen der Basistarif, Altersrückstellungen, Drei-Jahres-Regel und die Wahltarife. Der Basistarif wird von der PKV angeboten und versichert mit gesetzlichen Leistungen. Der Beitrag des Basistarifes der PKV liegt so hoch wie der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Bei den Altersrückstellungen kann ein Teil der Rückstellungen beim Krankenversicherung Wechsel mitgenommen werden und vergünstigt den neuen PKV-Beitrag. Dies erfolgt aber nur in Höhe eines Beitrages der Grundleistungen bzw. eines Grundschutztarifes der PKV. Seit Anfang 2011 hat sich die Drei-Jahresfrist wieder verändert und jetzt muss man nur noch ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen um in die PKV wechseln zu können. Wahltarife können durch die gesetzliche Krankenkasse angeboten werden mit einer bestimmten Selbstbeteiligung. Die private Krankenversicherung sieht dies als Eingriff in ihr Geschäftsfeld an.

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