Viele PKVs erschweren den Wechsel in einen billigeren Tarif

Der § 204 VVG garantiert den Privatversicherten vom Gesetz her den Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu vollziehen, der einen günstigeren Beitrag hat. Dass auch Paragraphen nur Theorien sein können, zeigen viele der Privaten Krankenversicherer, denn für den Wechsel in einen günstigeren Tarif haben sie viel Bürokratie, aber auch finanzielle Hürden eingebaut – Hürden, die für den Versicherten den Tarifwechsel komplizierter machen und damit erschweren. Diesen Vorwurf müssen sich die PKVs von den Verbraucherzentralen gefallen lassen, denn diese haben in nur drei Monaten 144 Beschwerden bundesweit erhalten – Beschwerden, die von Privatversicherten kommen, denen der Tarifwechsel schwer gemacht wird.

 

Die Verbraucherzentralen haben die Beitragsprobleme, aber auch die Problem, die bei einem Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherung entstehen, ausgewertet, und dabei festgestellt, dass mit Beginn des Jahres 2012 in Rheinland-Pfalz die die Versicherungsprämien um 23,9 % angestiegen sind. Dabei sind die Central Krankenversicherung und die Gothaer Versicherung besonders negativ aufgefallen mit einer Beitragserhöhung von 28,4 % bzw. 26,4 %“ ausgefallen sind. Bei sage und schreibe 60 % lag die höchste Beitragserhöhung, weiterhin stellte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass von den massiven Beitragsanstiegen insbesondere die langjährigen und damit die älteren Versicherten betroffen waren.

Das Recht auf einen Tarifwechsel wird von den PKVs unterlaufen

Die Verbraucherzentralen haben sich vorwiegend mit den Beschwerden befasst, deren Versicherte älter als 45 Jahre und deren Verträge älter als zehn Jahre waren. Dabei musste die Verbraucherzentrale feststellen, dass die Kosten für die Versicherungsbeiträge zum Teil mehr als 1.000 Euro pro Monat ausmachten. Damit würden diese Beiträge auch zu einem massiven finanziellen Problem für die Betroffenen werden, denn viele dieser Menschen können sich ausrechnen, dass diese Versicherungsbeiträge für sie im Ruhestand nicht mehr tragbar sind.

 

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht mehr möglich und damit haben die Privatversicherten nur ganz wenige Möglichkeiten aus dem Dilemma zu entkommen. Eine dieser Möglichkeiten ist der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft, der den Versicherten gem. § 204 VVG garantiert wird. Doch genau dieser Paragraph wird von den Krankenversicherungen gerne unterlaufen und damit der garantierte Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif unnötig erschwert. Das hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz festgestellt wie auch, dass nur vier der 144 vorliegenden Beschwerdefälle einen problemlosen Tarifwechsel mit ihren Versicherungen durchführen konnten.

Weitere Möglichkeiten zum Ziehen der Notbremse

 

Neben der Möglichkeit, einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft vorzunehmen, können Privatversicherten auch durch Reduzierung der Leistungen und dem darauf resultierenden Nachlass bei den Prämien vereinbaren. Dabei können auf  die Behandlung durch den Chefarzt oder das Recht auf ein Einzelzimmer durchaus verzichtet werden und so die monatlichen Beiträge wieder in einen Rahmen gesetzt werden, der finanziell tragbar ist. Eine andere Möglichkeit zur Beitragssenkung wäre eine erhöhte Selbstbeteiligung, die bei Arzneimitteln und Behandlungskosten durch den Arzt bzw. Facharzt zum Tragen kommen würde. Diese Maßnahme trägt zwar zur Beitragssenkung bei, jedoch ist sie mit einem hohen Risiko verbunden. Dieses Risiko tritt dann ans Licht, wenn der Versicherte aufgrund einer schweren langwierigen Erkrankung eine hohe Selbstbeteiligung an den Arzt- bzw. Arzneikosten vereinbart hat. In diesem Falle sind horrende Summen keine Seltenheit – und diese müssen dann vom Versicherten aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ob das Risiko durch eine Beitragssenkung gerechtfertigt ist, kann nicht vorausgesagt werden. Auch ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft bringt nur in Ausnahmefällen den gewünschten Erfolg und macht daher in der Regel wenig Sinn, denn bei einem Anbieterwechsel bleiben die Altersrückstellungen  zum großen Teil beim alten Anbieter.  

Deshalb sollten Versicherte in Bezug auf einen Anbieterwechsel vorsichtig sein – abzuraten davon ist den Versicherten, die älter als 40 Jahre sind und in der PKV länger als fünf Jahre. Und wenn die meisten Tarife zu teuer sind, besteht immer noch die Möglichkeit bei der Gesellschaft in den Basistarif zu wechseln, der zwar einen Leistungskatalog hat, der mehr als deutlich abgespeckt ist, doch der Beitrag ist günstig. Diesen Wechsel sollte man jedoch nur im äußersten Falle in Betracht ziehen, denn nicht geklärt ist oftmals, welche Maßnahmen von der Gesellschaft übernommen werden und welche nicht. Weil aber Privatversicherte zuerst die Kosten für Arzneimittel selbst bezahlen und dann mit ihrer Versicherung abrechnen, bleibt das Risiko bestehen, welche Leistungen und ob gerade die vom Versicherten eingereicht werden, von der Gesellschaft übernommen werden. Die Gefahr besteht, dass der Versicherte auf seinen Ausgaben für Medikamente sitzen bleibt.

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