Zahnzusatzversicherungen – ein Thema für Patienten und Zahnärzte

Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen sich aus der Erstattung zahnärztlicher Leistungen immer mehr zurück, die Zuschüsse werden zunehmend gekürzt und die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer schmaler.

Hinzu kommt, dass durch die Änderung der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) Anfang vergangenen Jahres Zahnersatzmaßnahmen noch teurer geworden sind – die Höhe der Kassen-Zuschüsse bleibt jedoch bestehen. Aus diesen Gründen gehört die Zahnzusatzversicherung zu einer der meist vermittelten Krankenzusatzversicherungen in Deutschland.

Mittlerweile gibt es mehrere Hundert Tarife auf dem deutschen Markt. Doch nicht jeder Tarif, dessen Name vielversprechend klingt, ist auch leistungsstark. Erst auf den zweiten Blick lassen sich die Unterschiede feststellen.

Welche Zahnzusatzversicherung erfüllt meine Erwartungen?

Die Stiftung Warentest verglich 147 Tarife der Zahnzusatzversicherung miteinander und nahm sie genauestens unter die Lupe. 33 Tarife schnitten dabei sehr gut ab, 23 wiederum nur ausreichend. Daran lässt sich erkennen, wie wichtig eine genaue Analyse ist.

Zahnzusatzversicherungs-Tarife haben immer einen Leistungsschwerpunkt und lassen sich somit in 4 grundsätzliche Gruppen einteilen.

Prävention und professionelle Zahnreinigung

Diese Tarife sind speziell für Patienten geeignet, welche eine gute Zahnsubstanz aufweisen und regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung (PZR – nach GOZ 1040) durchführen lassen. Die Tarifgruppe erstattet in unterschiedlicher Höhe die Kosten für eine PZR und bietet weitere Leistungen zur Prävention an (z. B. Fluoridierungen, Beurteilung des Mundhygienestatus und Fissurenversiegelung).

Einige Tarife enthalten darüber hinaus Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen, wie zum Beispiel Kunststofffüllungen, Paradontose- und Wurzelkanalbehandlungen. Im Vergleich zu anderen Tarifgruppen sind die Prophylaxe-Tarife günstig.

Tarife für die „doppelte Kassenleistung“

Tarife dieser Gruppe verdoppeln den Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch müssen Patienten bei Regelleistungen nur noch selten eine Zuzahlung leisten. Auch Kosten für hochwertige Materialien und Maßnahmen werden durch diese Tarifgruppe erstattet, jedoch in derselben Weise.

Ein Beispiel dafür sind die Leistungen für Inlays. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen eine solche Zahnersatzmaßnahme nur durch den Festkostenzuschuss für mehrflächige Amalgamfüllungen. Die Tarife verdoppeln diesen Betrag (i. d. R. 46 EUR). Doch den erheblichen Restbetrag – meistens mehrere Hundert Euro – müssen die Patienten selbst tragen.

Tarife für die doppelte Kassenleistung werden von den Direktversicherern oft etwas irreführend mit einer „100 %“ -Leistungsangabe beworben. Die 100%-Erstattungen gelten dabei allerdings ausschließlich für Regelleistungen. Nicht selten sind Versicherte dann über die Restbeträge erstaunt.

Hochleistungstarife

Diese Tarife leisten nicht nur für präventive Maßnahmen und erstatten 100 % der anfallenden Kosten für Regelleistungen, sie unterstützen ihre Kunden auch durch zusätzliche Erstattungen für Zahnersatz und sind besonders für hochwertige Zahnersatzmaßnahmen und Behandlungen empfehlenswert. Die Leistungskataloge beinhalten unter anderem Implantate, Inlays und hochwertige Kronen.

Auch Behandlungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen gar nicht bezuschussen, werden von diesen Tarifen (teilweise anteilig) bezahlt. Dazu zählen zum Beispiel Wurzelkanal- und Paradontosebehandlung (bei Taschentiefen unter 3,5 mm).

Die Leistung für hochwertigen Zahnersatz liegt bei diesen Tarifen zwischen 70 und 100 %.

Tarife speziell für Kinder – Leistung für Kieferorthopädie

Tarife dieser Gruppe wurden um Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen erweitert, welche in den meisten Fällen nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Versicherten in Anspruch genommen werden können.

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit verfällt der Anspruch darauf oder die Leistungen werden auf einige Maßnahmen (z. B. Aufbissschienen) reduziert. Dies gilt aber nur dann, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung angeraten wurden.

Zahnzusatzversicherung in der Zahnarztpraxis – Bedeutung für Zahnmediziner

 

Zahnzusatzversicherungen stellen einige Anforderungen an die Praxismitarbeiter und Zahnärzte, haben allerdings auch viele Vorteile. Grundsätzlich gilt aber: Ob der Patient zusätzlich versichert ist oder nicht, wird den Zahnarzt in seinen Entscheidungen nicht beeinflussen, denn die medizinische Notwendigkeit steht hier immer im Vordergrund.

Vorteile

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten lediglich für „wirtschaftliche“, „zweckmäßige“ und „ausreichende“ Maßnahmen – diese sind aber nicht immer zufriedenstellend und laut Studien weniger langlebig als hochwertige Maßnahmen. Eine Zahnzusatzversicherung bietet den Versicherten die Möglichkeit, auch diese finanzierbar zu machen.

Auch Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigungen, können von Zusatz-Versicherten besser finanziert und somit häufiger in Anspruch genommen werden.

Dadurch wird die Zahnarztpraxis nicht mehr nur für die Notfallversorgung aufgesucht und es entsteht ein regelmäßiger Kontakt mit vielen Vorteilen für den Zahnstatus des Patienten.

Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung haben denselben Status wie privat Versicherte. Daraus ergeben sich weitere Vorteile für den Praxisbetrieb: In der Regel werden Leistungsforderungen schneller beglichen, wodurch sich ein hohes Liquiditätslevel der Praxis sichern lässt.

Nachteile

Die meisten Zahnzusatzversicherer begleichen Rechnungen, die über der Erstattungshöchstgrenze (3,5-facher GOZ-Satz) liegen nur, wenn eine detaillierte Erläuterung der Gründe vorliegt. Dies kann in der Abrechnung einen Mehraufwand bedeuten.

Darüber hinaus entsteht ein erhöhter Beratungsbedarf. Zu Beginn der Laufzeit einer Zahnzusatzversicherung – spätestens aber bei der ersten Rechnung – erkundigt sich die Versicherung beim Zahnarzt nach dem Zahnstatus des Patienten.

Bei der Erstellung des Heil- und Kostenplans ist eine Kopie für den Patienten notwendig. Diese reicht er dann bei seiner Versicherung ein.

Und auch vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entsteht für Zahnärzte und zahnmedizinische Fachangestellte ein erhöhter Beratungsaufwand. Denn die meisten Patienten wenden sich mit ihren Fragen vertrauensvoll an ihre Zahnarztpraxis. In den meisten Fällen möchten sie wissen, welche Zahnzusatzversicherung zu empfehlen ist.

Die Praxen sind in den meisten Fällen mit derartigen Fragen überfordert, die Beratung ist sehr zeitintensiv und wird nicht vergütet. Darüber hinaus ist das Risiko, trotz bemühter Beratung einen Tarif zu empfehlen, der im Endeffekt nicht das leistet, was der Patient erwartet, sehr hoch. Das könnte später auf die Praxis zurückfallen und das Arzt-Patientenverhältnis negativ belasten. Zahnärzte sollten in solchen Fällen auf einen kompetenten und erfahrenen Berater verweisen.

Wo bekommen Interessierte eine bedarfsgerechte Beratung?

Interessierte sollten einen unabhängigen Versicherungsvermittler wählen, um sich bedarfsgerecht beraten zu lassen. Dieser kann nicht nur genauestens auf die Vorstellungen eingehen und aus einem breiten Angebot, das jeweils beste für den Kunden herausfiltern, sondern auch bei Problemen zwischen Versicherer und Versichertem vermittlen.

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