Änderungen in der PKV und der Wechsel

Bei den Regelungen der PKV ändert sich bis auf die Erhöhung der Verdienstgrenze zum größten Teil nichts. Ab welchem Brutto-Jahresverdienst ein  Arbeitnehmer oder ein Angestellter sich privat versichern kann wird von der Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt. Der Versicherte ist ab diesem Beitrag nicht mehr dazu verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. 

Die Frage nach der freiwilligen Versicherung in der GKV und den damit meist höheren Beiträgen oder der Wechsel in die PKV muss der Versicherer für sich selbst entscheiden. Privatversicherer können sich ihre Kunden aussuchen. In den meisten Fällen werden nur Interessenten aufgenommen, welche zum größten Teil gesund sind. Im Falle der Beantragung sollten Vorerkrankungen nicht verschwiegen werden.  Es empfiehlt sich, sofern die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllt sind die privaten Krankenkassen zu vergleichen da die Beiträge und Leistungen sich bei den Krankenkassen unterscheiden. Im Internet finden sich dazu viele KV Rechner. Dort müssen lediglich das Alter, Geschlecht und die Berufsgruppe eingetragen werden und der Interessent erfährt welchen Beitrag er in welcher privaten Krankenversicherung zahlen muss.

Allgemein gilt: Es gibt keine beste Krankenversicherung da von jedem selbst die Einstufung abhängig ist. Jeder Interessent hat andere Erwartungen. Ein Versicherter möchte lieber eine Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer während eines Krankenhausaufenthaltes, ein anderer legt mehr Augenmerk auf den niedrigen Beitrag. Aufgrund der ständig wachsenden Kosten sind weitere Beitragserhöhungen bei  den privaten Krankenversicherungen wahrscheinlich. Um immense Erhöhungen zu vermeiden wird ein gewisser Anteil der Beiträge von der Versicherungsgesellschaft in eine spezielle Altersbeitragssicherung eingezahlt.

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