Angestellte: attraktive Private Krankenversicherung

 

Angestellte können seit Beginn 2011 vereinfacht in die private Krankenversicherung wechseln. Vorher gab es eine 3-Jahresfrist zum Krankenversicherungswechsel. Jetzt muss man nur noch 1 Jahr lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) liegen, um in die PKV zu gelangen.


 

Jahresarbeitsentgeltgrenze alte Regelung der privaten Krankenversicherung


Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze oder Grenze der Versicherungspflicht. Wird diese Grenze überschritten, so kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob er sich bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen als freiwilliges Mitglied versichern lassen will oder den Weg mit der privaten Krankenversicherung gehen möchte.

Damit die gesetzlichen Krankenkasse unterstützt und damit gestärkt werden, wurde mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Jahre 2007 festgelegt, dass diese Jahresarbeitsentgeltgrenze erst dann für das Ende der Versicherungspflicht zum Tragen kommt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2010 lag bei  EUR 45.000,00 jährlich oder EUR 3.750,00 monatlich. Für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist jedoch ein Jahresarbeitsentgelt von EUR 49.950,00 oder monatlich EUR 4.162,50 (Stand 2010) notwendig.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich von der Bundesregierung überarbeitet und neu definiert, in der zum Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherungen. Zum Jahresarbeitsentgelt gehören außer den monatlichen Gehaltszahlungen auch Einmalzahlungen und Sonderzahlungen.

 

Krankenversicherungswechsel möglich ab folgender JAE

Seit 2011 gilt einheitlich 4.125,00 Euro/Monat (= 49.500 Euro/Jahr). Angestellte mit einem darüber liegenden Einkommen können von einem Wechsel der Krankenversicherung profitieren. Ein Krankenversicherung Vergleich ist vorher notwendig.

 

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